Preise

Privatabrechnung

Meine Einsatzzeiten und das Honorar werden individuell vereinbart. Eine Beauftragung ist einmalig, vorübergehend oder regelmäßig möglich.


Sobald ein Pflegegrad vorliegt, hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI. Dieser beträgt jährlich stehen Ihnen für diese Leistungen 1500,00 Euro zur Verfügung.


Meine Betreuungsleistungen können nach §35a Einkommensteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistungen in einem bestimmten Umfang steuerlich berücksichtigt werden.


Ein Erstgespräch zum Kennenlernen ist unverbindlich und kostenfrei.